Möchten sie dem Schweizer Hebammenverband Sektion Zürich und Schaffhausen als Einzelmitglied oder als Organisation beitreten, oder möchten sie aus der Sektion austreten, so finden sie hier alle Informationen und Links.


Einzelanmeldung als Hebamme

Das Abonnement der Verbandszeitschrift ist obligatorisch und fester Bestandteil der Mitgliedschaft. Der Beitrag, je nach Sektion zwischen CHF 400.– und 440.–, wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt. Für Hebammen in Ausbildung ist die Mitgliedschaft unentgeltlich und das Abonnement der Verbandszeitschrift fakultativ (CHF 77.–). Aus MWSt-technischen Gründen wird der Abonnementsbetrag auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Anmeldung als Hebamme

Anmeldung als Organisation der Hebammen

Der Beitrag von ca. CHF 150.– bis 250.– (CHF 120.– für den SHV und CHF 30.– bis 100.–, je nach Sektion) wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt.

Anmeldung als Organisation


Austritt / Wechsel vom Aktiv- zum Passivmitglied

Der Austritt oder der Wechsel vom Aktiv- zum Passivmitglied kann gemäss Artikel 10 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss zwei Monate im Voraus (d. h. bis am 31. Oktober) schriftlich (per Brief oder per E-Mail an info@hebamme.ch) mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen, die nach dem 31. Oktober eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam sind.



Möchten sie dem Schweizer Hebammenverband Sektion Zürich und Schaffhausen als Einzelmitglied oder als Organisation beitreten, oder möchten sie aus der Sektion austreten, so finden sie hier alle Informationen und Links.


Einzelanmeldung als Hebamme

Das Abonnement der Verbandszeitschrift ist obligatorisch und fester Bestandteil der Mitgliedschaft. Der Beitrag, je nach Sektion zwischen CHF 400.– und 440.–, wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt. Für Hebammen in Ausbildung ist die Mitgliedschaft unentgeltlich und das Abonnement der Verbandszeitschrift fakultativ (CHF 77.–). Aus MWSt-technischen Gründen wird der Abonnementsbetrag auf der Rechnung separat ausgewiesen.

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Anmeldung als Organisation der Hebammen

Der Beitrag von ca. CHF 150.– bis 250.– (CHF 120.– für den SHV und CHF 30.– bis 100.–, je nach Sektion) wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt.

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Austritt / Wechsel vom Aktiv- zum Passivmitglied

Der Austritt oder der Wechsel vom Aktiv- zum Passivmitglied kann gemäss Artikel 10 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss zwei Monate im Voraus (d. h. bis am 31. Oktober) schriftlich (per Brief oder per E-Mail an info@hebamme.ch) mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen, die nach dem 31. Oktober eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam sind.