Frei praktizierende Hebammen können über das Formular "Pikettentschädigung" ihren geleisteten Pikettdienst erfassen. Für öffentliche Stellen ist hier eine Ansichtsversion des Dokumentes aufgeschaltet.
Für frei praktizierende Hebammen steht das Dokument im Intranet unter Formular Pikettentschädigung zum download bereit.
Formular zur Pikettgeldentschädigung

Kontakt
Haben sie Fragen zur Pikettentgeldschädigung? Bitte wenden Sie sich an Mandy Bührer.
m.buehrer(at)shv-zh.ch
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Frei praktizierende Hebammen können über das Formular "Pikettentschädigung" ihren geleisteten Pikettdienst erfassen. Für öffentliche Stellen ist hier eine Ansichtsversion des Dokumentes aufgeschaltet.
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